Infos zum Energieausweis

allgemeines Info

Seit 01.07.2008 muss der Gebäudeeigentümer
beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel den Energieausweis für Gebäude vorlegen.
Er stellt auf leicht verständliche Weise den gesamten Energieverbrauch des Gebäudes dar.

Der Energieberater nimmt zunächst eine energetische Bewertung des Gebäudes vor.
Er erstellt einen ausführlichen Bericht, der über
den energetischen Zustand des Gebäudes informiert und Maßnahmeempfehlungen enthält. Dieser Bericht wird dem Hausbesitzer persönlich
vor Ort vorgestellt und erklärt.

Und natürlich gibt es auch Hinweise zu den aktuellen Förderprogrammen.  
 
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